Christian Hitzler

Consulting

Zertifizierung v. Fahrschulen und B.-Trägern nach AZAV!

 Eine Zertifizierung ist ein sehr komplexes Thema, welches ein fungiertes Wissen voraussetzt, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Wir übernehmen für Sie die komplette Träger- und Maßnahmenzulassung, was erforderlich ist, um Fahrschulen und Bildungsträger als Ausbildungsbetrieb zuzulassen.

Was bedeutet das für Sie im einzelnen:

1. Die Trägerzulassung                                                                        

 Die Trägerzulassung ist für alle Bildungsträger verpflichtend und umfast eine vollständige und lückenlose Dokumentenprüfung, sowie ein anschließendes Vor-Ort Audit mittels eines Qualifzierten Auditors. 

  • Zulassungsvoraussetzung wird zudem gefordert, eine finanzelle Leistungsfähigkeit, einer persönlichen Zuverlässigkeit, der personellen und fachlichen Eignung. Ein Qualitätssicherungssystem (QSM) und angemessene Vertragsbedingungen aller Beteiligten wird vorausgesetzt. 

2. Die Maßnahmenzulassung

  • Die Maßnamenzulassung umfasst ein Prozedere welches unter anderem die vollständige und lückenlose Dokumentenprüfung zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung , der maßnahmen der beruflichen Weiterbildung  die mit dem Vermittlungsgutschein (AVGS) oder dem Bildungsgutschein (BGS) gefördert werden. Eine Außnahme bilden hier: Private Arbeitsvermittlungen!
  • Als Grundlage zur Zulassung werden hier, ein Maßnahmekonzept, eine Maßnahmenkalkulation, sowie aller vollständigen Dokumente auf: Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Ressourcenschonend geprüft. 
  • Ergänzende Maßnahmen gelten den Zulassungsanforderungen für diverse spezielle Weiterbildungen.