Zertifizierung v. Fahrschulen und B.-Trägern nach AZAV!
Eine Zertifizierung ist ein sehr komplexes Thema, welches ein fungiertes Wissen voraussetzt, um den Anforderungen gerecht zu werden.
Wir übernehmen für Sie die komplette Träger- und Maßnahmenzulassung, was erforderlich ist, um Fahrschulen und Bildungsträger als Ausbildungsbetrieb zuzulassen.
Was bedeutet das für Sie im einzelnen:
1. Die Trägerzulassung
Die Trägerzulassung ist für alle Bildungsträger verpflichtend und umfast eine vollständige und lückenlose Dokumentenprüfung, sowie ein anschließendes Vor-Ort Audit mittels eines Qualifzierten Auditors.
- Zulassungsvoraussetzung wird zudem gefordert, eine finanzelle Leistungsfähigkeit, einer persönlichen Zuverlässigkeit, der personellen und fachlichen Eignung. Ein Qualitätssicherungssystem (QSM) und angemessene Vertragsbedingungen aller Beteiligten wird vorausgesetzt.
2. Die Maßnahmenzulassung
- Die Maßnamenzulassung umfasst ein Prozedere welches unter anderem die vollständige und lückenlose Dokumentenprüfung zur Aktivierung der beruflichen Eingliederung , der maßnahmen der beruflichen Weiterbildung die mit dem Vermittlungsgutschein (AVGS) oder dem Bildungsgutschein (BGS) gefördert werden. Eine Außnahme bilden hier: Private Arbeitsvermittlungen!
- Als Grundlage zur Zulassung werden hier, ein Maßnahmekonzept, eine Maßnahmenkalkulation, sowie aller vollständigen Dokumente auf: Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Ressourcenschonend geprüft.
- Ergänzende Maßnahmen gelten den Zulassungsanforderungen für diverse spezielle Weiterbildungen.