Christian Hitzler

Consulting

  UVV/DGUV Unfallverhütung

  Die UVV-Pflicht für Fahrzeuge und Arbeits- und Betriebsmittel

 Der Umgang mit Technischen Arbeits- und Betriebsmitteln birgt viele Gefahrenpunkte für jeden einzelnen Mitarbeiter. Damit Sicherheit und Gesundheitsschutz lt. Vorgabe des Arbeitssicherheitsgesetzes gewährleistet werden kann, steht jeder Arbeitgeber, oder eine im Unternehmen dafür beauftragte Person, in der Pflicht und Verantwortung, alle Arbeitnehmer den richtigen und sicheren Umgang mit Arbeits- und Betriebsmitteln zu vermitteln und zu unterweisen.
Zudem ist verpflichtend, lt. Vorgabe der DGUV eine jährliche UVV-Prüfung (Sicherheitsprüfung) von Arbeits- und Betriebsmittel durchzuführen.

Damit Sie als Unternehmen, bzw. Ihr Unternehmen Ihrer Pflicht zur Schadensprävention, so unkompliziert wie möglich, und dennoch voll verantwortungsbewusst nachkommen können, bieten wir Ihnen dazu Fachkundige Informationen die lt. DGUV 70 Abs. 1
Möchten Sie sich selbst, oder mehrere Mitarbeiter Ihres Unternehmens zu einer befähigten Person (UVV-Prüfer) von Arbeits- und Betriebsmitteln ausbilden und Qualifizieren lassen? Dann sind Sie bei uns genau an der richtigen Adresse.
In unseren Lehrgängen und Schulungen (Seminare) erhalten die Teilnehmer, die nötigen Kenntnisse, die handlungsfähigen Fertigkeiten und die qualifizierte Fähigkeit um fachgerecht gemäß der DGUV Arbeits- und Betriebsmittel zu prüfen.

Voraussetzungen für Befähigte und Qualifizierte Mitarbeiter als UVV-Prüfer
Die allgemeinen Voraussetzungen für befägite und qualifizierte Personen, sind in der TRBS 1203 (Technische Regeln der Betriebssicherheit) defniert. Dementsprechend müssen folgende Punkte als Voraussetzung erfüllt werden, um an einem Lehrgang zum UVV-Prüfer teilzunehmen und erfolgreich zu absolvieren.
  • eine abgeschlossene technische Berufsausbildung, oder ein vergleichbares abgeschlossenes Studium
  • einer Berufserfahrung mit dem betreffenden oder vergleichbaren Arbeits- und Betriebsmitteln
  • eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der Arbeits- und Betriebsmitteln
Ausnahmen dabei stelen die DGUV 3 / DGUV 70, wenn es sich dabei um Elektrische Betriebsmittel und Fahrzeuge handelt; Hier muss eine erfolgreich abgeschlossene elektrotechnische bzw. Fahrzeugtechnische Berufsausbildung vorliegen.

Folgende UVV-Prüfungen und Prüfer-Ausbildungen werden bei uns durchgeführt, und können absolviert werden:

  • Austauschbare Kipp- und Absetzbehälter, Wechselbehälter gem. DGUV 1214-016/017
  • Baumaschinen gem. DGUV Regelwerk 100-500 Kapitel 2.12
  • Fahrzeuge und LKW gem. DGUV Vorschrift 70, DGUV/G 314-003, DGUV/R 113-015
  • Flurförderfahrzeuge gem. FEM 4.004, DGUV Vorschrift 68
  • Gerüste gem. TRBS 2121 Teil I., DGUV Information 201-011
  • Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen gem. DGUV Grundsatz 308-022
  • Hydraulische Pressen gem. DGUV Information 209-030, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.3
  • Kräne gem. DGUV Grundsatz 309-001, DGUV Vorschrift 52
  • Kraftbetriebene Kleingeräte gem. BetrSicherheitV., TRBS 1201, DGUV Regel 100-500
  • Lastaufnahme-, Anschlag-, Hebemittelvorrichtungen gem. DGUV/R 109-017, DGUV/I 556, VDI2700 Blatt 3
  • Leitern, Steigleitern und Tritte gem. DGUV Information 208-016, DGUV/I 208-032
  • Stapelregale, Hochregale und Regalsysteme gem. DGUV Grundstz 312-906, DGUV Regelwerk 108-007
  • PSA Absturzsicherungen gem. DIN EN 15635, DGUV Grundsatz 312-906
  • Teleskopmaschinen gem. DGUV Grundsatz 308-009, FEM 4004
  • Winden, Hub- und Zuggeräte gem. DGUV Vorschrift 54

 

 

 


 

 

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