Zertifizierung von Fahrschulen und Bildungsträgern nach AZAV
Eine Zertifizierung ist ein sehr komplexes Thema und viele scheuen den Aufwand.
Dazukommend ist die ganze Geschichte noch Schweineteuer und viele verlangen zwischen 12000€ -18000€ dafür.
Bei uns ist das nicht so. Wir übernehmen ihre komplette Träger und Maßnahmenzulassung zu einem Preis, der weit unter den anderen Anbietern liegt.
Sie werden auch im Anschluss nicht alleine gelassen, auch eine korrekte Einführung in die Arbeitsabläufe und richtige Bearbeitung der Bildungsgutscheine wird durch uns gewährleistet.
Um eine Fahrschule zuzulassen als AZAV Zugelassenen Ausbildungsbetrieb muss folgendes sichergestellt werden:
Stufe 1 – Trägerzulassung
Die Trägerzulassung ist für alle Bildungsträger verpflichtend und umfasst eine Dokumentenprüfung sowie ein anschließendes Vor-Ort-Audit. Dafür werden Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, personelle und fachliche Eignung, ein Qualitätssicherungssystem sowie angemessene Vertragsbedingungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorausgesetzt.
Stufe 2 – Maßnahmenzulassung
In der Regel handelt es sich bei der Maßnahmenzulassung um eine Dokumentenprüfung der Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie der Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bzw. dem Bildungsgutschein (BGS) gefördert werden. Eine Ausnahme bilden hier private Arbeitsvermittlungen. Für die Zulassung werden das Maßnahmenkonzept, die Maßnahmenkalkulation und weitere Dokumente auf Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie angemessene Teilnahmebedingungen geprüft.
Stufe 3 – Ergänzende Maßnahmen zur Weiterbildung
Für die Zulassung müssen die speziellen für die jeweilige Maßnahme geltenden Anforderungen nachgewiesen werden.