Christian Hitzler Consulting

 

UVV Prüfer werden



UVV Prüfung von Arbeitsmitteln


Möchten Sie sich selbst oder Mitarbeiter Ihres Unternehmens zur befähigten Person bzw. UVV Prüfer von Arbeitsmitteln ausbilden lassen? Dann sind Sie bei der Christian Hitzler Consulting goldrichtig. In unserem Lehrgang werden die Teilnehmer dazu qualifiziert, Betriebs- und Arbeitsmittel gemäß der DGUV zu prüfen und fachgerecht zu dokumentieren. 

Ist eine UVV-Prüfung Pflicht?


Der Umgang mit technischen Arbeits- und Betriebsmitteln birgt viele Gefahrenpunkte für die Mitarbeiter. Damit Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz dennoch gewährleistet werden können, ist der richtige und sichere Umgang mit Flurförderzeugen, kraftbetriebenen Kleingeräten und Co. von großer Bedeutung. Dieser ist in den Unfallverhütungsvorschriften (UVV) definiert:
Überall dort, wo mit besonderen Betriebsmitteln hantiert und gearbeitet wird, ist eine jährliche UVV Prüfung verpflichtend.
Damit Sie als Unternehmen unkompliziert Ihrer Pflicht zur Schadensprävention nachkommen können, bieten wir Ihnen in der Christian Hitzler Consulting die Qualifizierung zum UVV Prüfer an.


Folgende UVV-Prüfer Ausbildungen sind bei uns möglich:

  • Austauschbare Kipp- & Absetzbehälter / Wechselladebehälter gemäß DGUV I 214-016 und 214-017
  • Baumaschinen gemäß DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12
  • Fahrzeuge und Lkw gemäß DGUV Vorschrift 70, DGUV G 314-003, DGUV R 113-015
  • Flurförderzeuge gemäß FEM 4.004, DGUV Vorschrift 68
  • Gerüste gemäß TRBS 2121 Teil 1, DGUV Information 201-011
  • Hubarbeitsbühnen & Hebebühnen gemäß DGUV Grundsatz 308-002
  • Hydraulische Pressen gemäß DGUV Information 209-030,DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.3
  • Krane gemäß DGUV Grundsatz 309-001 & DGUV Vorschrift 52
  • Kraftbetriebene Kleingeräte gemäß BetrSichV, TRBS 1201, DGUV Regel 100-500
  • Lastaufnahme-, Anschlag- & Hebemittel gemäß DGUV R 109-017, DGUV I 556, VDI2700 Blatt 3
  • Leitern & Tritte gemäß DGUV Information 208-016
  • Regale gemäß DGUV Grundsatz 312-906, DGUV Regel 108-007
  • PSA / PSA gegen Absturz gemäß DIN EN 15635, DGUV Grundsatz 312-906
  • Steigleitern gemäß DGUV I 208-032
  • Teleskopmaschinen gemäß DGUV Grundsatz 308-009, FEM 4004
  • Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß DGUV Vorschrift 54


Voraussetzungen

Die allgemeinen Voraussetzungen für befähigte Personen sind in der TRBS1203 (Technische Regel für Betriebssicherheit) definiert. Dementsprechend müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, um am Lehrgang teilzunehmen:


1. abgeschlossene technische Berufsausbildung oder vergleichbares Studium

 2. Berufserfahrung (mit den betreffenden oder vergleichbaren Arbeitsmitteln)

3. zeitnahe berufliche Tätigkeit im Umfeld der Prüfungen bzw. der Arbeitsmittel


Ausnahmen stellen die Arbeitsmittel "Elektrische Betriebsmittel" (nach DGUV V 3) und "Fahrzeuge" (nach DGUV V 70)  dar – hier ist eine abgeschlossene elektrotechnische bzw. fahrzeugtechnische Berufsausbildung gefordert.
Bei Fragen zur Eignung können Sie uns auch direkt kontaktieren.
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot. Schicken Sie uns bitte Ihre Anfrage.